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HILFE

  • Ist daura eine Börse?
    Nein. Als Anbieterin einer technischen Infrastruktur für die Ausgabe von digitalen Aktien fokussieren wir uns auf den sogennanten Primärmarkt. Das heisst, wir helfen Unternehmen, ihre AKtien über unsere Platform zu digitalisieren. Ganz ohne Bank und Börse
  • Warum sollte ein Schweizer KMU digitale Aktien emittieren?
    Dadurch wird der gesamte Prozess der Ausgabe und Verteilung von Aktien erheblich vereinfacht. Die gesamte Abwicklung einer Kapitalerhöhung wird wesentlich effizienter.
  • Was passiert, wenn ein Aktionär seine Zugangsdaten zu daura oder seinen Token verliert? Was passiert, wenn ein Aktionär stirbt?
    daura verfügt über einen Prozess zur Wiederherstellung der Zugangsdaten sowie der Tokens. So können wir die Aktionäre vor Verlust schützen.
  • Welche Blockchain nutzt daura?
    daura setzt auf Hyperledger Fabric, eine sogenannte “private permissioned” Chain. Diese wird von hoch vertrauenswürdigen Partnern in der Schweiz betrieben. Konkret ist dies Swisscom und Schweizer Post. Weitere vertrauenswürdige Partner mit Hochsicherheits-Rechenzentren kommen bald hinzu und stellen so die dezentrale Struktur der Blockchain-Plattform sicher.
  • Welche Unterlagen werden von einem Unternehmen benötigt, das seine Aktien über daura emittieren möchte?
    Um sich als “Issuer” zu registrieren, benötigen Sie folgende Dokumente und Informationen. Diese Unterlagen benötigen wir zur Qualitätssicherung. - Unternehmens-Identifikationsnummer (UID- bzw. CHE-Nummer) - Betreibungsregisterauszug (max. 3 Monate alt) - Handelsregisterauszug - Statuten des Unternehmens Die Person, die das Unternehmen auf daura anmeldet, sollte zudem folgende Dokumente bereithalten: - Interne Vollmacht (falls Sie nicht einzelzeichnungsberechtigt sind) in Form eines Zirkularbeschlusses (Vorlage wird beim Onboarding zur Verfügung gestellt) - Ausweisdokument - Strafregisterauszug (max. 6 Monate alt)
  • Wer kann sich als Investor auf daura registrieren?
    Sowohl natürliche als auch juristische Personen können sich bei daura als Investoren registrieren. Aus regulatorischen Gründen schliessen wir derzeit Investoren aus gewissen Ländern aus.
  • Wie kann ich mein Unternehmen als Issuer registrieren?
    Gehen Sie auf unsere Homepage und klicken auf “Registrieren”. Sie werden durch den gesamten Prozess geführt.
  • Wie kann ich mich als als Investor registrieren?
    Gehen Sie auf unsere Homepage und klicken Sie auf «Registrieren». Sie werden durch den gesamten Prozess geführt.
  • Kann ich nicht-digitale Transaktionen, die an daura vorbei stattfinden, als nichtig erklären?
    Sie können die Übertragbarkeit der Aktien statutarisch vinkulieren und auf daura entsprechend dokumentieren, sodass eine Transaktion immer die Zustimmung der Gesellschaft benötigt.
  • Können Transaktionen auch an ihrem Portal vorbei stattfinden, d.h. auf Papier?
    Über daura kontrollieren Sie, dass keine Transaktionen am Portal vorbei stattfinden. Alle Übertragungen und Eintragungen im Aktienbuch müssen durch die Gesellschaft akzeptiert werden.
  • Müssen bei der Digitalisierung der Aktien alle Aktien digitalisiert werden?
    Ja, es muss das gesamte Aktienbuch digitalisiert werden, dh. das auf daura digitalisierte Kapital muss mit dem Kapital im Handelsregister übereinstimmen. Es müssen aber nicht alle Aktionäre die Plattform nutzen. Die Firma kann Aktionäre auch manuell im digitalen Aktienbuch eintragen und verwalten.
  • Was ist der Vorteil von einem digitalen Aktienbuch auf daura?
    Das Aktienbuch ist stets aktuell. Wenn Überträge stattfinden wird das Aktienbuch aktualisiert. Zudem schafft das digitale Aktienbuch die Basis für weitere Aktivitäten wie beispielsweise die digitale Generalversammlung.
  • Wer hat alles Zugang zum digitalen Aktienbuch?
    Nur diejenige Person, die die Firma auf daura registriert und vertritt, hat Zugang zum Aktienbuch. Die Aktionäre sehen das Aktienbuch nicht, jeder Aktionär sieht nur sein persönliches Investment.
  • Wird die digitale Aktie auch ins Aktiendepot der Aktionäre eingebucht?
    Die Aktionäre sehen ihren Eintrag im Aktienbuch im Investoren-Profil auf www.daura.ch unter «Meine Investments». Dort kann für jeden Eintrag eine digitale Aktie generiert werden (sogenannter «Aktien-Token») und entweder im eigenen Internetbrowser oder auf der eigenen Festplatte gespeichert und verwahrt werden (technisch gesprochen: «Selbstverwahrung»). Der Vorteil ist, es Bedarf dazu keine Bank (technisch gesprochen: «Fremdverwahrung») und es fallen somit für den Aktionären keine Depot-Verwaltungsgebühren an. Zudem kann diese digitale Aktie direkt an andere Investoren über www.daura.ch übertragen werden, ebenfalls ohne Transaktionskosten für den Aktionären. Trotz dieser Vorteile einer digitalen Aktie sind wir dabei, künftig auch einen Einbuchung ins traditionelle Bankensystem zu ermöglichen und werden weiter dazu informieren.
  • Kann dieselbe Kapitalerhöhung parallel auf verschiedenen Plattformen durchgeführt und damit dieselbe Aktie doppelt ausgegeben werden?
    Durch die gesetzlichen Anforderungen an eine Kapitalerhöhung, insbesondere die Verknüpfung einer Kapitalerhöhung mit einem bestimmten Kapitaleinzahlungskonto und dem Erfordernis der notariellen Beurkundung einer Kapitalerhöhung, wird sichergestellt, dass Aktien nur einmal ausgegeben werden können.
  • Was sind die Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen?
    Sobald ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung beschlossen hat und als “Issuer” bei daura registriert ist, kann der Prozess bei daura eigenständig gestartet werden. daura und die Ökosystem-Partner unterstützen das Unternehmen im Prozess. Entscheidend für den Erfolg ist das Investoren-Marketing, für welches das Unternehmen verantwortlich ist.
  • Wenn die Aktie digital ist, wie wird der Kurs sprich Ausgabepreis definiert. Braucht man hierfür eine offizielle Bewertung oder kann dies das Unternehmen selber definieren?
    Bei einer Kapitalerhöhung, sprich Erstemission einer Aktie definiert das Unternehmen den Ausgabepreis. Dieser kann vom Nominalwert abweichen, je nach Unternehmenswert, unter welchem das Unternehmen diese Emission zu platzieren beabsichtigt (technisch: das sogenannte «Agio»). Der Ausgabepreis/Unternehmenswert wird im Emissionsprospekt kommuniziert. Bei einer öffentlichen Emission über daura verlangen wir, dass dieser von einer unabhängigen Partei geprüft wurde (z.B. durch unseren Partner BDO). Nach dieser Emission bestimmt der Markt von Käufern und Verkäufern den Preis einer Aktie. Wo das Unternehmen einen gewissen Einfluss hat ist die jährliche Bestimmung des Steuerwertes, welcher künftig vom Unternehmen auf daura publiziert werden kann, damit die Aktionäre diesen den Steuerbehörden in ihren Steuerunterlagen melden können.

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